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  Diagnoserätsel: rote Flecken und Kniegelenkentzündung (mit Veronique) = gelöst
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Véronique Dörffler - 09.12.2009, 16:08 - Antworten (19)

Hallo liebe ForumsteilnehmerInnen,
heute kommt das nächste Diagnoserätsel von Véronique. Sie begleitet Euch diesmal Schritt für Schritt.
Viel Erfolg beim Lösen des Rätsels wünscht Euch Isolde Richter!


Hallo hier ist Véronique:
ich möchte Euch folgendes Diagnoserätsel aufgeben:
Es handelt sich um ein achtjähriges Mädchen. Sie hat rote Flecken v.a. an den Beinen. Das Kind ist lustlos, schlapp, müde, "schleppt sich durch die Gegend". Plötzlich klappt es zusammen, kann weder stehen noch gehen; die Kniegelenke sind leicht geschwollen.

So, nun wird nicht mehr verraten,Cool nur noch soviel: die Erkrankung steht auch im Lehrbuch und in den Lehrheften.

Sonnige Grüße
Véronique

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  Lernhilfen durch Bach-Blüten
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 10:31 - Antworten (14)

Bach-Blüten können Sie beim Lernen wundervoll unterstützen und sie können Ihnen gegen Prüfungsangst helfen:

Chestnut Bud Bei Lernschwierigkeiten unterschiedlichster Art.
Kann allen Lernmischungen beigemischt werden, da Chestnut Bud den Lernvorgang an sich erleichtern.

White Chestnut Bei ständig kreisenden Gedanken, die man nicht abstellen kann.

Wild Rose Wenn man sich ausgelaugt fühlt und zu viele Aufgaben hat.

Clematis Hilft die Gedanken beisammen halten, wirkt gegen Unaufmerksam. Clematis ist ein gutes Mittel für Tagträumer.

Olive Bei Erschöpfung durch langdauernde Überanstrengung.

Wild Oat Hilft sich auf eine Aufgabe zu konzentrieren.

Rock Water Bei zu hohen Anforderungen an sich selber.
Lernen wird somit zur Qual, da man sich selbst immer wieder enttäuscht.

Affirmationen
Vorschläge für eine „Lernaffirmation“. Sie können aus den nachstehenden eine auswählen, Sie können sich aber auch Ihre ganz persönliche Affirmation selbst ausdenken.
• Ich ruhe in mir und freue mich auf das Neue, das ich nun lerne.
• In mir ist Interesse und Freude.
• Ich spüre Zufriedenheit, dass ich endlich lernen darf.
• Ich spüre wie mir Kraft für meine neue Aufgabe zuströmt.
• Ich bin offen für die Erkenntnisse, die auf mich warten.



Bach-Blüten gegen Prüfungsangst

Larch steigert das Vertrauen in sich und die Welt

Rock Rose gegen Panikanfälle aller Art

Mimulus bei konkrete Angst vor der Prüfungssituation

Cerato wenn man entmutigt ist und eine negative Erwartungshaltung hat

Wild Oat hilft ein klares Ziel vor Augen zu haben

Elm bei Angst den späteren Aufgaben nicht gewachsen zu sein
(z.B. späterer Praxistätigkeit, denn das kann das Bestehen der Prüfung unterbewusst verhindern) .

Aspen bei vagen Angstgefühlen, ohne dass man sagen könnte wovor genau

Star of Bethlehem hilft beim Verarbeiten von unangenehmen Erlebnissen, z.B. wenn man schon mal durch die Prüfung gefallen ist.

Oak bei Erschöpfung durch zu viele Aufgaben und man aber trotzdem tapfer immer weiter kämpft

Rock Water bei zu hohen Anforderungen an sich und wenn man zu viel Härte gegen sich selbst zeigt

Walnut hilft für einen Neuanfang bereit zu sein


Affirmationen
Wählen Sie eine Affirmation aus, die Ihnen besonders zusagt oder überlegen Sie sich eine eigene (persönliche).
• Ich bin bereit mich dieser Anforderung zu stellen.
• Ich spüre die Kraft, diese Aufgabe zu bewältigen.
• Ich habe Vertrauen in meine Fähigkeit.
• Ich spüre Gelassenheit und Ruhe.

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  Tipps für die mündliche Prüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 10:22 - Antworten (4)

Übung macht den Meister
Üben Sie – wann immer es geht – das freie Sprechen, denn dieses Sprechen muss geübt werden, wie alles andere im Leben auch.
Sind Sie in einem Kurs hier an der HP-Schule, so haben Sie während Ihrer Ausbildung hierzu reichlich Gelegenheit - vor allem im Intensiv-Kurs.
Als Fernschüler üben Sie am besten indem Sie sich Prüfungsfragen vornehmen und diese tatsächlich laut beantworten. Sie sind dadurch gezwungen genau zu formulieren und sehen dann, ob Sie die Frage wirklich mit Souveränität hätten beantworten können.Gut geeignet sind auch Lerngruppen – leider stehen diese aber nicht jedem zur Verfügung.

Denken sie daran, auch große Redner oder Schauspieler üben vor einem Auftritt, selbst wenn sie schon Jahre in dem Geschäft sind.

Wissenslücken
Die Medizin ist ein unüberschaubares riesiges Gebiet. Heute ist es keinem mehr möglich das gesamte medizinische Wissen zu erlernen. Dies ist der Grund warum es so viele Fachärzte gibt. Man wird in der Prüfung also nicht von Ihnen verlangen, dass Sie alles wissen, sondern es geht darum, dass Sie zeigen, dass Sie ein gutes medizinisches Grundwissen besitzen.
Vor allem müssen Sie in der Lage sein, gefährliche von ungefährlichen Erkrankungen zu unterscheiden.

Nur bei einigen Themen bedeuten Fehler das Aus für die Prüfung (zumindest für ein halbes Jahr), das sind:
• Gesetzeskunde
Sie müssen genau wissen, was Sie als Heilpraktiker dürfen und was nicht.
• Notfallverhalten
Sie müssen in der Lage sein, Notfälle als solche zu erkennen und Sie müssen wissen, wie Sie in den einzelnen Fällen wirksame Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten können.
• Infektionskrankheiten
Ein Prüfungsschwerpunkt bilden die Infektionskrankheiten mit Behandlungsverbot. Deshalb müssen diese besonders gut gelernt werden. Allerdings sind nicht alle gleich bedeutend. Ein Prüfungsschwerpunkt bilden vor allem die Kinderkrankheiten, die Tuberkulose, die Virushepatitis und die sexuell übertragbaren Krankheiten.
• Desinfektion/Sterilisation
Die Techniken und Zeiten müssen genau gewusst werden.

Reden, Reden, Reden
In der mündlichen Prüfung bleiben dem Prüfer ca. 20 bis 30 Minuten um einzuschätzen, ob Sie eine „Gefahr für die Volksgesundheit“ wären. Er muss sich bei der Beurteilung also auf Ihr („selbstsicheres“?) Auftreten verlassen und darauf, was Sie verbal von sich geben. Wenn Sie aber das meiste Ihres Wissen lediglich in Gedanken ablaufen lassen, kann der Prüfer nicht erkennen, wie groß Ihr medizinisches Wissen wirklich ist. Denken Sie deshalb laut! Legt Ihnen der Prüfer beispielsweise ein Bild vor, so können Sie sagen, leider kann auf dem Bild nicht genau erkennen, ob es sich hier um Lichtblitze oder um kleine Eiterstippchen handelt. Wenn es Eiterstippchen sind, dann denke ich … Nun weiß der Prüfer, dass Sie ein gutes Wissen haben. Sitzen Sie nur stumm da und überlegen fieberhaft, worum es sich handeln könnte, so wird der Prüfer vermuten, dass Ihnen nichts einfällt.
Wichtige Regel:
Den Prüfer an allen gedanklichen Zwischenschritten teilhaben zu lassen.


Den Prüfer nicht langweilen
Nun sollen Sie in der Prüfung zwar reden, reden, reden – aber nicht „um den heißen Brei“ herumreden. Wenn Sie also zu einer Frage keine Antwort wissen und Ihnen auch keine differenzialdiagnostischen oder sonstigen Überlegungen einfallen, so ist es besser dies zu sagen. Es ist nicht gut nun einfach herumzureden und zu versuchen etwas ganz anderes zu sagen, als gefragt wurde.

Black-out
Jeder hat die Horrorvorstellung man sitzt vor dem Prüfer und man ist auf eine Frage hin völlig blockiert. Da so etwas in Prüfungen häufiger vorkommt ist es sinnvoll dem Prüfer dies mitzuteilen. Sagen Sie z.B.: „Ich habe im Moment ein völliges Black-out. Ist es vielleicht möglich, mir diese Frage später noch einmal zu stellen?“ Nun weiß der Prüfer was mit Ihnen los ist und Sie sind aus Ihrem Black-out schon einmal herausgerissen.

Notfall und Behandlungsverbot ausschließen
Häufig schildert der Prüfer ein Fallbeispiel und fragt was Sie in diesem Fall machen würden.
Stellen Sie bei diesem Fallbeispielen  i m m e r  die folgenden Überlegungen an - und zwar immer in dieser Reihenfolge:

1. Handelt es sich um einen Notfall? Muss ich also den Notarzt verständigen oder eine Klinikeinweisung veranlassen.

Wenn nicht

2. Handelt es sich um eine Erkrankung mit Behandlungsverbot? Muss ich zu diesem Zeitpunkt bereits den begründeten Verdacht haben oder kann ich noch weitere allgemeine Untersuchungen vornehmen.

Wenn nicht

3. Kann ich alle notwendigen Untersuchungen vornehmen oder sind weitere wichtige Schulmedizinischen Untersuchungen notwendig (z.B. Szintigramm bei Schilddrüsenknoten), die unbedingt von einem Arzt vorgenommen werden müssen.

Wenn nicht

4. Nun kann ich die Diagnose stellen. Jetzt gilt es zu prüfen, ob die naturheilkundlichen Therapien in diesem speziellen Fall ausreichend sind oder ob verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Insulin) eingesetzt werden müssen. In diesem Fall dürfte der Heilpraktiker begleitend behandeln und der Patient muss zum Arzt überwiesen werden.

Denken Sie auch daran, Sie werden darauf überprüft, dass Sie in der Lage sind, gefährliche von harmlosen Erkrankungen zu unterscheiden. Erwähnen Sie deshalb zuerst gefährliche Erkrankungen und dann erst die harmloseren, z.B. bei Bauschmerzen zuerst den Darmkrebs und dann das Reizdarmsyndrom.

Die Frage des Prüfers wirklich verstehen
Vielleicht hat der Prüfung einen ganz speziellen Fall im Sinn. Fragen Sie deshalb immer genau nach, was gemeint ist. Es könnte sonst sein, dass es zu einem Missverständnis kommt.
Angenommen der Prüfer schildert ein Fallbeispiel, z.B. ein Patient kommt in die Praxis und klagt über starke Müdigkeit und fragt, wie Sie in diesem Fall behandeln würden. Lassen Sie sich nicht vorschnell zu einer Antwort hinreißen. Gehen Sie die Punkte durch, wie im vorherigen Abschnitt besprochen.
Denken Sie auch immer daran, dass erst die Ursache eines Symptoms aufgedeckt werden muss, bevor behandelt wird. Schildern Sie also, welche Untersuchungen Sie in diesem Fall vornehmen würden und geben Sie dann erst an, wie Sie behandeln würden. Unterscheiden Sie bei der Therapie nach Ursachen- und Symptomtherapie.

Keine „Anhiebsdiagnosen“ stellen
Lassen Sie sich zu keinen vorschnellen Diagnosen hinreißen. Wird Ihnen z.B. ein Bild mit einem gelblich verfärbten Patienten vorgelegt, so antworten Sie nicht vorschnell „Lebererkrankung“! Schildern Sie, wie Sie bei einer gelblichen Verfärbung vorgehen würden, welche Fragen Sie stellen und welche Untersuchungen Sie vornehmen würden. Zählen Sie dann alle möglichen Ursachen für Gelbfärbung auf, wie z.B. Leber- und Gallenkrankheiten, Pankreaskopfkarzinom, erwähnen Sie aber auch Möglichkeiten wie manchmal kann auch eine perniziöse Anämie vorliegen. Oder wenn lediglich ein Sklerenikterus vorliegt, kann dies auch ohne Krankheitswert sein (Gilbertsyndrom, sog. Meulengrachtkrankheit).

Auf sicherem Terrain verweilen
Verbingen Sie so viel Zeit wie möglich bei einem Thema in dem sie sich auskennen. Sprechen Sie Bereiche in denen Sie sich unsicher fühlen möglichst erst dann an, wenn sie schon mit Wissen glänzen konnten. Vielleicht haben sie auch Glück und der Prüfer geht zur nächsten Frage über, weil er schon gehört hat, was er hören wollte und sie konnten Ihr Angstthema vermeiden.
Manche Prüflinge steuern mit großem „Geschick“ sofort auf Ihr Angstthema zu, vergleichbar einem Ski-Anfänger, der den einzigen Baum am Abhang anpeilt und darauf zu fährt.

Verwirrung klären
Wenn ihnen irgendwas unverständlich ist oder Sie sich nicht sicher sind, z.B. „hatte das Fallbeispiel das Symptom oder nicht“ fragen Sie einfach nach.
Haben Sie nun mehrere Fragen zu einem Fall gestellt und wichtige Untersuchungen erwähnt, dann nehmen sie sich einen Augenblick Zeit und fassen alles zusammen (natürlich laut!!). Dabei rufen Sie sich die wichtigen Befunde noch mal ins Gedächtnis und der Prüfer stellt fest, fass Sie etwas falsch verstanden haben.

Bilder
Wenn Sie ein Bild vor sich liegen haben, klären Sie durch Fragen auch alles ab, was Sie nicht sehen könne, z.B. „hat er auch Hauterscheinungen an anderen Körperteilen“, „wie schnell ist das entstanden“ oder „ist die Rötung schmerzhaft“.  Evtl. sehen Sie auch nicht richtig, um welches Körperteil es sich handelt. Fragen sie auch hier unbedingt nach!
Wichtig ist auch, Bilder sind nicht immer deutlich oder eindeutig, also fragen Sie wenn Sie nicht wissen, ist das ein Schatten oder z.B. eine Pigmentstörung.
Denken Sie bei allen Hauterscheinungen immer auch an die Tuberkulose!

Gedanken laut aussprechen
Wenn Sie Ihre Gedanken laut aussprechen, kann Ihnen der Prüfer wichtige Mitteilungen geben, wie „Das ist unwichtig“ oder „Es handelt sich nicht um einen Ausschnitt des Unterschenkels sondern des Unterarms“.
Dann klären Sie Ihren nächsten Verdacht ab, genau wie später in der Praxis, denn da ist der erste Verdacht auch oft nicht der richtige. Damit zeigen Sie auch gleich, dass Sie differenzialdiagnostische Überlegungen anstellen können.
Trainieren Sie diese Fähigkeit mit den Bilder-Diagnoserätseln!

Auffälligkeiten
Wenn Sie nach einem Symptom fragen und der Prüfer in seiner Rolle als Patient antwortet: “Darauf habe ich nicht geachtet.“ oder „Das weiß ich nicht.“ haben Sie oft einen Volltreffer gelandet und er will es ihnen nicht sagen, weil die Diagnose sonst zu einfach wäre. In diesem Fall klären Sie das „Drumherum“ ab und fragen nach Fakten, die mit dem Symptom zusammenhängen.

Praktischer Teil
Manchmal möchte ein Prüfer, dass man an ihm eine Untersuchung durchführt. Bleiben Sie in diesem Fall ruhig. In der Regel sind es einfache Untersuchungen wie Abhören oder Abklopfen, denn der Prüfer hat schließlich keine Lust sich in der Prüfung „frei zu machen“.
1. Gehen Sie nicht zu zaghaft vor, der Prüfer möchte sehen, dass Sie dabei Sicherheit ausstrahlen, und dass Sie z.B. stark genug abklopfen um auch wirklich eventuelle Veränderungen hören zu können.
2. Erwähnen Sie unbedingt, wenn Sie z.B. demonstrieren, wie eine Blutdruckmessung erfolgt und Ihnen der Prüfer seinen Arm mit Hemd hinhält, dass Sie eine solche Untersuchung nur am entblösten Arm vornehmen würden. Oder dass Sie eine Blutentnahme nur am liegenden Patienten vornehmen würden.

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  Inhaltliche Vorbereitung auf die Prüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 10:09 - Keine Antworten

Suchen Sie sich ein gutes und seriöses Ausbildungsinstitut das Ihnen das für die Prüfung notwendige Wissen vermittelt. Sind Sie Schüler der Fern- und Heilpraktikerschule Richter, so haben Sie diesbezüglich schon das große Los gezogen!
Arbeiten Sie gründlich alle Lehrhefte durch.

Danach sollten Sie noch folgende Fähigkeiten gründlich schulen:

1. Das Lösen von MC-FragenDafür stehen Ihnen zur Verfügung:
a) Eine CD-ROM mit Prüfungsfragen erwerben, die von den meisten Schülern mit großer Freude am PC durchgearbeitet werden, weil dies eine Abwechslung beim Lernen bringt.
b) Eine Sammlung von Original-Prüfungsfragen der letzten 12 Jahre mit den von den Gesundheitsämtern verlangten Fragen, die Sie bei uns erwerben können.

2. Schulung des differenzialdiagnostischen Könnens
Dies können Sie gut mit dem „Prüfungsfragenbuch für Heilpraktiker“. Hier finden Sie im Kapitel „Differenzialdiagnostische Fragen“ (ab Seite 381, 7. Auflage) die hierfür relevanten Fragen.
Üben Sie auch viel mit den "Diagnoserätseln", die hier im Forum gestellt werden. Sie bereiten Sie optimal für die Prüfung und die spätere Praxistätigkeit vor.

3. Trainieren Sie Ihre praktischen FähigkeitenManche Gesundheitsämter verlangen von den Prüflingen, dass sie eine praktische Tätigkeit durchführen, z.B. abhören, abtasten, abklopfen oder lassen eine Injektion setzen oder lassen sich genau erklären, wie man bei einer Erstuntersuchung vorgeht.
Besuchen Sie deshalb einen entsprechenden Untersuchungskurs. Solche Kurse werden von unserer Schule laufend angeboten. Nähere Infos zu Terminen und Kosten finden Sie auf unserer Homepage.

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  Nicht-bestehen der Überprüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 10:05 - Antworten (1)

Bei Nichtbestehen der Überprüfung haben Sie einen Monat lang ein Widerspruchsrecht. Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Überprüfung nach einem halben Jahr zu wiederholt. Die Anzahl dieser Wiederholungen ist nicht begrenzt.

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  Prüfungstermine
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 09:49 - Keine Antworten

In den Bundesländern, die an der zentralisierten Überprüfung teilnehmen (s. auch Thread "Zentralisierte Überprüfung mit Auflistung der teilnehmenden Gesundheitsämter") gibt es pro Jahr einheitlich zwei Termine für die schriftliche Überprüfung (1. Prüfungsteil), und zwar jeweils am
-  3. Mittwoch im März und am
-  2. Mittwoch im Oktober. Hat man den schriftlichen Teil bestanden, so erhält man danach einen Prüfungstermin für die mündliche (2. Prüfungsteil) vom Gesundheitsamt zugeteilt.

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  Vorrausetzungen zur Zulassung zur Prüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 09:47 - Antworten (18)

 Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
 Es muss mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegen.
 Er muss sittlich zuverlässig sein.
 Er muss gesundheitlich geeignet sein.
 Er darf keine Gefahr für die Volksgesundheit sein.

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  Schritt-für-Schritt-Vorgehen zur Anmeldung für die Prüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 09:28 - Keine Antworten

Wie geht man vor, wenn man sich für die Prüfung anmelden möchte?

1. Ermitteln Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Dies erfahren Sie, indem Sie einfach bei Ihrem Gesundheitsamt am Ort oder Landkreis anrufen und fragen, welches Gesundheitsamt für Ihre Heilpraktiker-Überprüfung zuständig ist.
Grundsätzlich setzen die jeweiligen Zulassungsstellen voraus, dass Sie entweder Ihren ersten oder zumindest zweiten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle haben oder objektiv nachvollziehbar darlegen, dass Sie in deren Zuständigkeitsbereich nach Erteilung der HP-Erlaubnis eine HP-Praxis eröffnen und betreiben wollen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Thread "Örtliche Zuständigkeit".

2. Da die Gesundheitsämter den Landratsämtern unterstellt sind, richten Sie Ihren Antrag an das zuständige Landratsamt – Gesundheitsamt.

Ihren Antrag können Sie in etwa so formulieren:

An das Landratsamt/Ordnungsamt
Straße
PLZ + Ort


Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit beantrage ich die Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde gemäß dem Heilpraktikergesetz. Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich im Einzelnen vorlegen muss, damit meinem Antrag stattgegeben werden kann.

Hochachtungsvoll
            (Unterschrift)


3. Nun warten Sie ab, was Ihnen das Landratsamt mitteilt, welche Unterlagen benötigt werden. Da gibt es gewisse Unterschiede, was von den einzelnen Ämtern verlangt wird.

Das Landratsamt/Ordnungsamt wird Ihnen mitteilen, dass es in jedem Fall die folgenden Unterlagen benötigt, um Ihrem Antrag stattgeben zu können:

1. Geburtsurkunde als Nachweis, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sind.
2. Letztes Schulzeugnis als Nachweis, dass mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegt.
3. Polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis, dass Sie sittlich zuverlässig sind. Ihr polizeiliches Führungszeugnis können Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Landratsämter verlangen, dass das polizeiliche Führungszeugnis beim Ablegen der Überprüfung nicht älter als drei Monate ist. 
4. Ein ärztliches Attest, um Ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen. 
5. Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, dass Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen. Dass Sie keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ sind, bescheinigt Ihnen das Gesundheitsamt nur, wenn Sie zuvor eine Überprüfung bestanden haben.

Je nachdem in welchen Bundesland Sie leben, wird man von Ihnen eventuell auch noch verlangen:
 kurz gefasster Lebenslauf
 Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft
 Angabe, ob bereits früher eine Erlaubnis erteilt wurde, die Ihnen wieder entzogen wurde

Sinnvoll ist es auch, wenn Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt auf der entsprechenden Homepage einklicken. Die Gesundheitsämter stellen detaillierte Informationen für die Erlaubniserteilung bereit. Sie können dann Ihren Antrag stellen und gleich die erforderlichen Unterlagen beilegen.
Die entsprechenden Links zu den Gesundheitsämtern finden Sie hier demnächst, wir sind gerade dabei, sie geordnet nach Bundesländern, zusammenzustellen.

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  Prüfungsinhalte der schriftlichen und mündlichen Prüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 09:05 - Keine Antworten

Schriftlicher und mündlicher Überprüfungsteil
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Schriftlich Prüfung
Die schriftliche Überprüfung besteht aus 60 bis 80 meist MC-Fragen (Antwort-Wahl-Verfahren). Davon müssen 75 % richtig beantwortet sein, damit die Prüfung als bestanden gewertet wird. Allerdings kann es sein, dass ein Bundesland von den 75 % abweicht. In diesem Fall werden Sie jedoch von der prüfenden Stelle darauf hingewiesen. Nur wer den schriftlichen Teil bestanden hat, wird zur mündlichen Überprüfung zugelassen.

Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung dauert mindestens 15 und höchstens 40 Minuten. Es kann in Gruppen mit bis zu vier Antragstellern geprüft werden. Im mündlichen Teil der Überprüfung sind die gestellten Fragen vom Antragsteller in freier Form zu beantworten. Dem Antragsteller soll auch eine praktische Aufgabe gestellt werden, die er in Anwesenheit aller Mitglieder des Prüfungsgremiums zu erledigen hat

Inhalt der Überprüfung (nach den Richtlinien)
• Berufs- und Gesetzeskunde, insbesondere rechtliche Grenzen sowie Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden bei der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde
• grundlegende Kenntnisse der Anatomie und Physiologie einschließlich der pathologischen Anatomie und Pathophysiologie
• Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von häufigen Krankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen und übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie seelischer Erkrankungen.
• Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
• Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisationsmaßnahmen
• Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung)
• Bedeutung grundlegender Laborwerte
• Injektions- und Punktionstechniken

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  Übersichts-Tabelle zum Thema Muskelgewebe
User Avatar Forum: Gewebe
Geschrieben von: Andrea - 09.12.2009, 07:21 - Antworten (6)

Ich habe die Tabellen von Frau Richter (Lernskript Gewebe) in einer zusammengefasst. So hat man den direkten Vergleich zw. glatter Muskulatur - Skelettmuskulatur und Herzmuskulatur.

Vielleicht hilft es euch auch weiter.

LG Andrea



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