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/portal.php 717 errorHandler->error_callback
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File Line Function
/inc/class_error.php 153 errorHandler->error
/portal.php 722 errorHandler->error_callback



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  (Unzumutbar lange) Anmeldefristen für die Überprüfung
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 07:08 - Antworten (46)

Die Anmeldefristen für die schriftliche Überprüfung sind bei den einzelnen Gesundheitsämter sehr unterschiedlich. Zumeist beträgt diese Anmeldungsfrist ca. 3 Monate vor dem Termin zur schriftlichen Überprüfung. Sie sollten jedoch unbedingt bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt die dort gültige Anmeldungsfrist erfragen. Dies können Sie bei den meisten Gesundheitsämtern über das Internet erfahren, denn fast alle Zulassungsstellen haben die für sie geltenden Anmeldungsfristen (sowie auch die erforderlichen Anmeldungsunterlagen) dort eingestellt. Falls nicht, so können Sie die Überprüfungstermine und die Anmeldefristen bei den örtlich zuständigen Zulassungsstellen (Landkreise, Stadtkreise, Gesundheitsämter) telefonisch oder per Mail erfragen.

Manche Gesundheisämter (z.B. Köln) haben derzeit eine unzumutbar lange Anmeldefrist von 18!! Monaten. Dagegen können Sie sich mit dem unten stehenden Schreiben wehren.

Der Termin für Ihre mündliche Überprüfungstermin (2. Prüfungsteil) wird Ihnen einige Zeit nach Bestehen der schriftliche Prüfung mitgeteilt. Diese mündlichen Termine liegen für die Antragsteller, die im März den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben, zumeist in den Monaten April bis September, für die, die den schriftlichen Teil der Überprüfung im Oktober erfolgreich absolviert haben, zumeist in den Monaten November bis Februar.


Haben Sie von Ihrem Gesundheitsamt eine unzumutbar lange Anmeldefrist mitgeteilt bekommen (im nachstehenden Beispiel 18 Monate), so können Sie mit folgendem Schreiben dagegen protestieren (Das Schreiben dürfen Sie für sich verwenden, bitte wandeln Sie es dabei so um, dass es für Sie zutrifft). Dieses Schreiben finden Sie auch auf unserer Homepage unter "Downloads".

Antwortschreiben an das Landratsamt nach Hinweis auf Wartezeit von 18
Monaten:
Ihr Schreiben vom xx.xx.xx habe ich erhalten. Zu meinem Bedauern muss ich feststellen, dass Sie beabsichtigen, meinem Antrag vom xx.xx.xx zunächst einmal für 18 Monate ruhen lassen wollen, da erst nach diesem Zeitraum die gutachtliche Beteiligung des Staatlichen Gesundheitsdienstes in Form der Überprüfung möglich sei.
Mit diesem Vorgehen bin ich keinesfalls einverstanden.
Ich weise darauf hin, dass ich als antragsberechtigter Bürger einen Rechtsanspruch darauf habe, dass über meinen Antrag in angemessener Frist entschieden wird. Bei Verletzung dieses Rechtes durch eine verzögerte Sachbehandlung durch die zuständige Behörde steht mir ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung zu.
Da ich durch die von Ihnen angekündigte verzögerte Sachbehandlung meines Antrages auf unzumutbare Zeit hinaus gehindert bin, den von mir gewählten Beruf, auf den ich mich seit Jahren gewissenhaft vorbereitet habe, auch auszuüben, entsteht mir hierdurch ein erheblicher finanzieller Schaden, den ich im wohlverstandenen Eigeninteresse selbstverständlich im Wege des Amtshaftungsanspruches geltend machen werde.
Die von Ihnen als Begründung für die verzögerliche Behandlung meines Antrages geltend gemachte „Vielzahl von Antragstellern“ ist keinesfalls geeignet, einen „zureichenden Grund für die Verzögerung“ im Rahmen des Amtshaftungsanspruches darzustellen. Als zureichender Grund in diesem Sinne wird bei einer geltendgemachten „Überlastung“ einer Behörde von der Rechtsprechung stets nur eine unvorhergesehene und absehbar vorübergehende Überlastung angesehen. Bei vorhersehbaren oder andauernden „Überlastungen“ geht die Rechtsprechung davon aus, dass die Behörde für entsprechenden Ausgleich sorgen muss, damit das Recht der Bürger auf Entscheidung innerhalb angemessener Frist nicht ausgehöhlt wir (zur Rechtslage verweise ich insbes. auf folgende Entscheidungen: BGHZ 15, 305; 30, 19; MDR 64, 300 zugleich zur Frage eines Schadensersatzanspruches wegen Amtspflichtverletzung, mit weiteren Rspr.-Zitaten).
Da ich zur Geltendmachung des angesprochenen Schadensersatzanspruches gem. § 839 BGB gehalten bin, vorab die gegen die unzumutbare Verzögerung gegebenen verwaltungsrechtlichen Streitverfahren auszuschöpfen, weise ich bereits jetzt darauf hin, dass ich sowohl die Untätigkeitsklage gem. § 75 VwGO erheben, als auch einstweiligen Rechtsschutz gem. § 123 VwGO beantragen werde, sofern Sie die angekündigte Verfahrensverzögerung, die einer Rechtsverweigerung entspricht, tatsächlich umsetzen wollen.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zur Wahrnehmung meines verfassungmäßig garantierten Rechtes auf freie Berufswahl auch die verfassungsrechtlich zur Verfügung gestellte gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen muss und werde, da mir sonst wirtschaftliche Nachteile drohen, die aufzufangen ich mich nicht in der Lage sehe.
Zur Vermeidung einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung bereits im Vorfeld des Zulassungsverfahrens bitte ich daher um die Festsetzung eines zeitnahen Termines zur amtsärztlichen Überprüfung.
Um eine entsprechende Bestätigung bitte ich bis zum xx.xx.xx

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  Zentralisierte Überprüfung mit Auflistung der teilnehmenden Gesundheitsämter
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 09.12.2009, 06:52 - Antworten (9)

Aktualisierung vom März 2018.
Da nun neue Richtlinien gelten und alle Gesundheitsämter an der zentrailisierten Überprüfung teilnehmen hat sich dieser Post erledigt.


Seit 1992 wurden die Überprüfungen durch "Leitlinien" der Bundesregierung hinsichtlich der Prüfungsinhalte und -termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht.

Die Bundesländer, die an dieser „zentralisierten HP-Überprüfung“ teilnehmen sind z.Zt.:
Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen, Brandenburg (seit März 2011).

In diesen Bundesländern gibt es pro Jahr einheitlich zwei Termine für die schriftliche Überprüfung (1. Prüfungsteil), und zwar jeweils am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober.

Wichtig: Nicht einheitlich festgelegt wurden auch in diesen Ländern die jeweiligen Anmeldefristen zur Überprüfung, die daher durchaus unterschiedlich sein können. Zumeist beträgt diese Anmeldungsfrist ca. 3 Monate vor dem Termin zur schriftlichen Überprüfung. Sie sollten die Anmeldefrist jedoch unbedingt bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt erfragen. Allerdings haben fast alle Gesundheitsämter die für sie geltenden Anmeldungsfristen (sowie auch die erforderlichen Anmeldungsunterlagen) im Internet eingestellt. Sollte Ihr Gesundheitsamt Ihnen eine unzumutbar lange Anmeldefrist nennen, so können Sie dagegen protestieren. Sie können sich dazu auf unserer Homepage unter „Downloads“ ein entsprechendes Protestschreiben herunterladen, das Sie – evtl. abgeändert – an Ihr Gesundheitsamt senden können.

In den sonstigen Bundesländern sind die Überprüfungstermine und die Anmeldefristen bei den örtlich zuständigen Zulassungsstellen (Landkreise, Stadtkreise, Gesundheitsämter) abzufragen, meist können Sie dies auch über das Internet.

Der mündliche Überprüfungstermin (2. Prüfungsteil) folgt für Antragsteller, die im März den schriftlichen Teil erfolgreich absolviert haben, zumeist in den Monaten April bis September. Für Antragsteller, die den schriftlichen Teil der Überprüfung im Oktober erfolgreich absolviert haben, liegen die Termine zumeist in den Monaten November bis Februar.

Bei Nichtbestehen der Überprüfung steht Ihnen innerhalb eines Monats ein Widerspruchsrecht zu. Eine Möglichkeit die Überprüfung zu wiederholen besteht nach einem halben Jahr. Die Zahl der möglichen Wiederholungen ist nicht beschränkt.

Wo können Sie Ihre HP-Erlaubnis beantragen?

Grundsätzlich ist die Zulassungsstelle (Gesundheitsamt) zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich Sie beabsichtigen, eine Praxis zu eröffnen.
Die jeweiligen Zulassungsstellen setzen voraus, dass Sie
- entweder Ihren ersten oder zumindest zweiten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle haben oder
- objektiv nachvollziehbar darlegen, dass Sie in deren Zuständigkeitsbereich  nach Erteilung der HP-Erlaubnis eine HP-Praxis eröffnen und betreiben wollen.
Bitte beachten Sie dazu auch die ausführlichen Informationen im Thread „Bei welchem Gesundheitsamt melde ich mich an?“

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  chronische Lungentuberkulose
User Avatar Forum: Infektionskrankheiten (HPA)
Geschrieben von: Alexandra N. - 08.12.2009, 18:00 - Antworten (3)

Wenn eine chronische Lungentuberkulose diagnostiziert wurde, heißt das dann, dass diese bei dem Patienten alle paar Monate über längeren Zeitraum immer wieder auftritt?
Oder wie ist die chronische Lungentuberkulose zu verstehen?

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  Tuberkulose
User Avatar Forum: Infektionskrankheiten (HPA)
Geschrieben von: Alexandra N. - 08.12.2009, 17:34 - Antworten (7)

Woran liegt es eigentlich, dass speziell Kinder bis 2 Jahren ein erhöhtes Risiko haben, an Tuberkulose zu erkranken?

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  Örtliche Zuständigkeit des Gesundheitsamtes. Bei welchem Gesundheitsamt melde ich mich an?
User Avatar Forum: Wichtiges zur Prüfung (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 08.12.2009, 17:05 - Antworten (4)

Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland:
In der Regel ist das Gesundheitsamt zuständig in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, da man davon ausgeht, dass Sie auch hier beabsichtigen Ihre Praxis zu eröffnen. Beabsichten Sie jedoch Ihre Praxis an einem anderen Ort eröffnen, so ist diejenige Behörde für Sie zuständig, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll.
In diesem Fall gilt auch für Sie, wie nachstend beschrieben "Wohnsitz im Ausland".


Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland:
Wenn Sie im Ausland leben und hier in Deutschland zur Heilpraktiker-Überprüfung zugelassen werden möchten, ist diejenige Behörde für Sie zuständig, in deren räumlichen Zuständigkeitsbereich die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll. Bei der Antragstellung sind daher objektive und nachvollziehbare Gründe für den geplanten Niederlassungsort in Deutschland anzugeben.

Nachvollziehbare Gründe sind vor allem bestehende geschäftliche oder familiäre Beziehungen. Am einfachsten ist es, wenn Sie hier in Deutschland einen bereits bestehenden Haupt- oder Nebenwohnsitz haben. Sofern dieser nicht vorhanden ist ,müssen Sie nachvollziehbare Gründe angeben, dass Sie hier in Deutschland in einem bestimmten Ort eine Praxis eröffnen möchten.

Beispiele:

Ich beabsichtige eine künftige HP-Praxis in (z.B. meiner Geburtstadt) Berlin zu eröffnen, da ich

• hier wieder hinziehen möchte. Ich habe hier lange Jahre gewohnt und möchte wieder zu meinen Wurzeln zurückkehren
• dort Verwandte (Eltern, Schwester, Freunde, Geschäftspartner) habe,
die bereits für mich auf der Suche nach geeigneten Praxisräumen sind
• mit Studienkollegen (Freunden) gemeinsam eine Praxis eröffnen möchte
• dort bereits eine Wohnung mit Praxis in Aussicht habe

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  Prüfungsprotokoll 16.11.2009 Klaus Pramit Pluskota
User Avatar Forum: Freiburg
Geschrieben von: Marlene Furtwängler - 08.12.2009, 14:23 - Antworten (1)

Prüfungsprotokoll im Attachment



Angehängte Dateien
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  Diagnoserätsel: krankes Kind (mit Isolde Richter) = ist gelöst.
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 07.12.2009, 21:55 - Antworten (20)

Da Ihr das Rätsel von Steffi so schnell gelöst habt, stelle ich heute schon das nächste Bild von einem kranken Kind ein.
Welche Ursachen kommen in Betracht?

[attachment=35]



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  Prüfungsprotokoll 23.11.2009 von Antje Malak
User Avatar Forum: Freiburg
Geschrieben von: Marlene Furtwängler - 07.12.2009, 16:04 - Keine Antworten

Prüfungsprotokoll - mündliche Heilpraktikerprüfung – Antje Malak
in Freiburg / Baden-Württemberg
Montag, 23.11.2009, 14:45 Dauer: ca.35 min
Prüfer: Frau Dr. Sprenger /HP: Herr Zieger
angenehme, hilfsbereite Atmosphäre

Fragen:
Amtsärztin:
1. Vorlage einer schwarz-weiß Kopie - Querschnitt Thorax Höhe Th8
die Kopie zeigte Lunge, Herz, Ösophagus, Aorta, war jedoch etwas unscharf und trotz
guter anatomischer Kenntnisse war ich erstmal verunsichert (den Start in die Prüfung stellt
man sich anders vor)
Allerdings kam die Hilfe von den Prüfern, die mir ein anatomisches Herzmodell in die
Hand drückten - ich erklärte alle Strukturen und den Blutstrom durch Herz und Lunge
und wurde sicherer

2. Zustandekommen erster/ zweiter Herzton

3. Nennen Sie 5 Pulsqualitäten
Frequenz, Rhythmus, Unterdrückbarkeit, Höhe der Druckamplitude,
An -oder Abschwellen der Pulswelle

4. Was ist eine Anämie?
Schwerpunkt: Eisenmangelanämie: Ursachen, Diagnose, Symptome
keine Besonderheiten, war relativ schnell zufrieden

5. Welche Erreger kennen Sie? Je mind. eine Erkrankung als Beispiel
Bakterien: Staphylokken - Furunkel, Streptokokken - Scharlach...
Viren: Masern, Mumps, Poliomyelitis, Herpes-Viren...
Protozoen : Malaria, Toxoplasmose
Pilze: Candida albicans – Soor ..
Parasiten : Zecken – FSME, Borreliose ; Läuse – Fleckfieber ; Krätzemilben – Skabies
Sie wollte noch mehr wissen : Ich nannte Prionen – Creutzfeldt-Jakob, auch das stellte sie
nicht zufrieden –
Würmer waren des Rätsels Lösung – Bandwürmer, Madenwürmer, Spulwürmer,
Ecchinokokkose

6. Was wissen Sie über Scharlach?
Komplikationen?

7. Was ist ein Katarakt?
Da war ihr die Lichtempfindlichkeit wichtig!

8. Ursachen der Hämaturie

HP:

1. Was ist eine Parese?
Unvollständige Lähmung im Gegensatz zur Paralyse
Formen ?
Da wollte er Hemi -/ Tetraparese hören
Schlaffe / spastische Lähmung – Unterschied erklären
2. Fallbeispiel:
Patient mit einseitigen Rückenschmerzen ausstrahlend ins Bein, Fuß, Fußrücken,
Meine Vermutung : Ischalgie mit Bandscheibenvorfall oft L4 /L5 oder L5/S1
Diagnosestellung , weiteres Vorgehen?
Lasegue –Zeichen, Valleix-Punkte ,Reflexprüfung
Sorgfaltspflicht – zum Facharzt, Kernspintomographie, MRT zur Sicherung der Diagnose, oft verschreibungspflichtige Medikamente ( Arzt vorbehalten – Arzneimittelgesetz )
Heilpraktiker begleitend: Homöopathie, Fußreflexzonentherapie etc.


Dann wurde ich kurz nach draußen gebeten, hatte ein richtig gutes Gefühl, was die beiden Prüfer mir bestätigten – ich hatte bestanden.
Ich fand die Prüfung fair und beide Prüfer angenehm und unterstützend.

Ein Tipp von mir:

Unsicher ist wohl jeder irgendwie, wissen kann man nie alles, steht zu euch und eurer Unsicherheit, drückt das auch aus, sprecht mit den Prüfern, sie sind Menschen, wirklich.

Ich wünsche allen, die die Prüfung noch vor sich haben, viel Mut und Freude am Lernen und zur rechten Zeit die richtigen Eingebungen und den Glauben an sich selbst.

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  die neue fragt......
User Avatar Forum: Small Talk
Geschrieben von: Susanne Hottendorff - 07.12.2009, 15:49 - Antworten (27)

Ich möchte gerne Eure Meinung wissen und von Eurer Ehrfahrung partizipieren:

Ich bin ja als Seiteneinsteiger gerade mit dem Heft 0 angefangen.
Wie tief sollte ich Eurer Meinung nach dieses Heft erarbeiten? Ich habe gesehen, die Themenbereiche kommen in den nächsten Heften ausführlicher dran.

Schwer fallen mir die Fremdworte.......

Danke für Eure Hilfe Angel

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  wie nutzt Ihr Phase 6?
User Avatar Forum: Lerntipps (HPA)
Geschrieben von: Janine - 07.12.2009, 15:00 - Antworten (36)

Hallo zusammen,

ich habe gelesen das hier einige das Programm Phase 6 nutzen. Wie nutzt Ihr das genau? Nur Stichwörter oder komplette Sätze? Oder gebt Ihr nur das Glossar zum jeweiligen Thema an?


liebe Grüße
Janine

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