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  Referat/Zusammenfassung Gesetzeskunde
User Avatar Forum: Gesetz
Geschrieben von: Alexandra N. - 13.12.2009, 19:40 - Antworten (3)

Gesetzeskunde:


Paragraf 1
wurde in insgesamt 3 Absätze unterteilt und besagt, dass man als Heilpraktiker nur tätig werden darf, wenn man sich dazu eine Erlaubnis eingeholt hat bzw. einem eine Erlaubnis erteilt wurde.
Als Heilpraktiker darf man weder berufsmäßig (immer wiederkehrende, sich wiederholende Tätigkeit) noch gewebsmäßig (gegen Entgeld/Naturalien) tätig sein, wenn man keine Erlaubnis zur Durchführung der Heilkunde hat oder Arzt ist.
Man darf weder Krankheiten, Leiden oder Körperschäden feststellen, heilen oder lindern.
Anders verhält es sich nur bei Notfällen, hier ist man, nach Paragraf 330 c StGB, sogar zur Hilfe verpflichtet.
Nach Maßgabe der DVO (Durchführungsverordnung - mehr dazu weiter unten) darf jeder, ohne Arztbestallung, die Erlaubnis zur Ausführung der Heilkunde erhalten, wenn er diese ausüben möchte.

Paragraf 2
des Heilpraktikergesetz lässt wissen, dass jeder, der nicht zum Arzt bestallt ist, einen Rechtsanspruch auf die Erlaubniserteilung zur Durchführung der Heilkunde hat, sofern man den Ansprüchen der DVO genügt und alle nötigen Voraussetzungen erfüllt.
Wie genau diese Voraussetzungen und Ansprüche lauten, wird später im Text noch genauer erläutert.

Paragraf 3 des Heilpraktikergesetz (kurz HPG) regelt, dass jeder, der die Erlaubnis zur Ausführung der Heilkunde nach Paragraf 1 erhalten hat, nicht mit seiner Praxis umherziehen darf um Menschen zu heilen, Krankheiten zu diagnostizieren und zu lindern.
Jeder Heilpraktiker ist verpflichtet eine feste Praxisanschrift zu haben.

Paragraf 4 HPG wurde außer Kraft gesetzt und hat keine Bedeutung mehr.

Paragraf 5 HPG macht klar, dass man gesetzeswidrig handelt, wenn man den Beruf des Heilpraktikers ausübt, ohne dazu, nach Paragraf 1 HPG, die Erlaubnis zu haben.
Agiert man ohne Erlaubnis, so wird man entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bestraft.
In diesem Fall wäre man mit einer Vorstrafe behaftet und entspricht somit nicht mehr den Richtlinien der DVO!

Hat man widerum eine Erlaubnis und handelt entgegen Paragraf 3, so begeht man "nur" eine Ordnungswidrigkeit und wird dafür mit einer Geldstrafe bestraft. Dies hat dann auch keinen Einfluss auf die Richtlinien der 1. DVO, da man so nicht vorbestraft ist.

In Paragraf 6 HPG wird geregelt, dass man, auch mit Erlaubnis zur Heilpraktikertätigkeit, keine Behandlung an den Zähnen durchführen darf.

Kurzgefasst regelt das Heilpraktikergesetz wann man die Berufsbezeichung Heilpraktiker tragen darf und dass man generell erst mal eine Erlaubnis braucht um diesen Beruf ausüben zu dürfen.




Die 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmässige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung


In den einzelnen Paragrafen der 1. DVO ist geregelt und ersichtlich, wer sich eine Erlaubnis zur Durchführung der Heilpraktikertätigkeit einholen kann, welche Voraussetzungen dieser dafür erfüllen muss und wo der Antrag darauf gestellt werden muss.

In Paragraf 2 z.B. wird ersichtlich welche Kriterien erfüllt sein müssen, um den Beruf des Heilpraktikers ausüben zu dürfen.

So muss man:
- das 25. Lebensjahr vollendet haben
- es darf keine sittliche oder strafrechtliche Verfehlung vorliegen
- man muss gesundheitlich für diesen Beruf geeignet sein
- man muss einen abgeschlossenen Volksschulabschluss haben
- man darf, nach Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten, keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen


Über den gestellten Antrag entscheidet dann die untere Verwaltungsbehörde sowie das Gesundheitsamt.
Ob dem Antrag dann zugestimmt wird oder ob er abgelehnt wird/wurde, ist, nach Paragraf 3 der 1. DVO, der Antragsteller, die zuständige Ärztekammer sowie das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, muss diese begründet werden.

Gegen die Ablehnung des Antrags kann innerhalb einer 4-wöchigen Frist Einspruch bei der zuständigen Ärztekammer eingelegt werden.
Über diesen Widerspruch entscheidet dann die höhere Verwaltungsbehörde, nach Anhörung eines Gutachterausschusses, welcher aus folgenden Mitgliedern bestehen muss, laut Paragraf 4 der 1. DVO:

- ein Vorsitzender, welcher weder Arzt noch Heilpraktiker sein darf
- 2 Ärzte
- 2 Heilpraktiker


Für mehrere Bezirke kann ein gemeinsamer Gutachterausschuss gebildet werden.

Oben genannter Gutachterausschuss darf, nach Paragraf 7 1. DVO, auch tätig werden, wenn es darum geht, einem Heilpraktiker die Erlaubnis wieder zu entziehen.
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Heilpraktiker kann einem Heilpraktiker aus folgenden Gründen entzogen werden:

- gravierende Behandlungsfehler - Gefährdung der Volksgesundheit
- Strafverfahren
- mangelnde gesundheitliche Eignung


Auf die Paragrafen 1, 5, 6 wurde nicht eingegangen, da dazu kein Text einsehbar war.

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  Herzerkrankungen
User Avatar Forum: Herz
Geschrieben von: *Bianca* - 12.12.2009, 23:30 - Antworten (13)

Myokardinsuffizienz (Herzinsuffizienz)



Definition: Herzmuskelschwäche = Unvermögen des Herzens gestellte Arbeitsanforderungen zu bewältigen, Transport des Blutvolumens im Organismus

Anforderungen des Herzens:
Pumparbeit in die Peripherie (Nährstoffversorgung, Sauerversorgung)
Blutaufnahme des zurückströmenden Blutes

Vorwärtsversagen:
ungenügende Pumpleistung ausgehend vom Ventriculus sinister

Rückwärtsversagen:
unzureichende Aufnahme des Blutvolumens ausgehend vom Atrium dextrum mit Rückstau in die Pulmones (Lungen)


Formen:
* Linksherzinsuffizienz
* Rechtsherzinsuffizienz
* Globalinsuffizienz

Vorkommen:
- akut, subakut, chronisch oder kompensiert (je nach Zeitdauer und Entwicklung


Stadieneinteilung gemäß NYHA:
Stadion I - Keine Beschwerden bei normaler Belastung, Nachweis der Erkrankung vorhanden
Stadion II - leichte Beschwerden bei normaler Belastung, leichte Leistungsminderung
Stadion III - stärkere Beschwerden bei normaler Belastung, erhebliche Leistungsminderung
Stadion IV - Ruhedyspnoe


Da die Herzinsuffizienz nicht als eigenständige Erkrankung vorkommt sondern Folgeerkrankung einer bestehenden Herz-Kreislauferkrankung ist, kommen folgende

Ursachen in Frage:

- Klappendefekte (Klappenstenose- insuffizienz)
- Myokarditis
- Kardiomyopathien (z.B. Myokardiopathie)
- Perikarditis
- Koronare Herzerkrankung
- Arrhythmien (z.B. Tachykardie, Bradykardie)
- angeborene Herzfehler (z.B. Ductus Botalli)
- Hypertonie
- Tachykardie durch Anämie oder Hyperthyreose

Myokarditis

Begriffserklärung Pathophysiologie:

Herzhyperthrophie
- Vergrößerung des Herzmuskels (durch Dickenzunahme der Kardiomyozyten) aufgrund gesteigerter Arbeitsanforderung
- Hypertrophie ist nur bis zum kritischen Herzgewicht (ca.500g) möglich, da sonst keine ausreichende Versorgung des Myokards durch die Koronarien gewährleistet ist
- Folge ist eine Herzhyperplasie

Herzhyperplasie
- Zunahme der Zellzahl, Verkleinerung der Kardiomyozyten
- durch die Verkleinerung keine ausreichende Herzleistung mehr möglich
- Folge ist eine pathologische Herzdilatation

Herzdilatation
- Erweiterung der Herzhöhlen (Insuffizienz durch unzureichende Pumpleistung)
- Ausnahme: Sportlerherz (harmonisches Wachstum der Kardiomyozyten durch Anpassung an gesteigerte körperliche Belastung)


Linksherzinsuffizienz

Leitsymptome:

  • Dyspnoe
  • Tachypnoe
  • Orthopnoe
  • Stauungsbronchitis
  • Zyanose (peripher -> zentral)
  • Asthma cardiale
  • Lungenödem

Weitere Symptome:
- Schwäche, Ermüdbarkeit
- Eingeschränkte Leistungsfähigkeit
- Einsatz der Atemhilfsmuskulatur

Häufige Ursachen:
- arterielle Hypertonie
- Klappenfehler (besonders des linken Herzens)
- Koronare Herzkrankheit
- Arrhythmien
- Rasselgeräusche der Lunge

Diagnose:
Inspektion -> Zyanose, Tachypnoe, Dyspnpe
Auskultation -> feuchte Rasselgeräusche



Rechtsherzinsuffizienz

Meist entsteht diese nicht primär sondern als Folge der pulmonalen Hypertonie ausgehend von der Linksherzinsuffizienz
=> durchgestaute Rechtsherzinsuffizienz


Leitsymptome:
  • venöse Stauungszeichen (Hals-, Unterzungen- und Handrückenvenen
  • Ödeme (abendliche Knöchelödeme)
  • Nykturie
  • Gewichtszunahme
  • Hepatomegalie und Splenomegalie (aufgrund portabler Hypertension)
  • Renomegalie (mit Proteinurie)
  • gastrointerstinale Beschwerden



Weitere Symptome:
- Aszitis
- Stauungsurin
- Eingeschränkte Leistungsfähigkeit
- Schwäche, Ermüdbarkeit
- Pleura- oder Perikardeerguss

Häufige Ursachen:
- Linksherzinsuffizienz
- Klappendefekte des rechten Herzens (Pulmonal- und Trikuspidalklappe)
- Lungenerkrankungen (z.B. Cor pulmonale)

Diagnose:
- Inspektion -> venöse Stauungszeichen, Knöchelödeme, Zyanose, Tachypnoe, Dyspnoe
- Palpation -> Heptomegalie
- Auskultation -> feuchte Rasselgeräusche


Diagnostik und klinische Untersuchung bei der Herzinsuffizienz

Ultraschalldiagnostik -> Echokardiographie (Herzklappen, Myokard, Perikard)
Röntgen -> Kardiomegalie, Erweiterung der Lungenvenen
Herzkatheteruntersuchung inkl. Koronarangiographie -> Bestätigung/Ausschkuss KHK als Ursache
EGK -> Hinweise auf Ventrikelvergrößerung und auf die Grunderkrankung
Labor -> Ursachenforschung Grunderkrankung (z.B. Diabetis mellitus, Elekrolytstörungen)


Differentialdiagnostik:
Ausschluss von Ursachen für Ödeme (z.B. Eiweißmangel)

Schulmedizinische Therapie
Anfänglich sollte neben der evtl. symptomatischen Erstbehandlung die eigentliche Ursache behandelt werden.

* ACE-Hemmer
* AT1-Antagonisten (bei Unverträglichkeit von ACE-Hemmern)
* Diuretika
* Beta-Blocker
* Aldosteronantagonisten
* Digitalisglykoside
* Antiarrhythmika
* Nitrate
* Phosphodiesterasehemmer / Katecholamnine


Naturheilkundliche Therapie
* Weißdorn (Crataegus)
* Meerzwiebel (Scilla maritima)
* Maiglöckchen (Convallaria majalis)
* Adonisröschen (Adonis vernalis)
* Oleander (Nerium Oleander)
* Homöopathie
* Atemtherapie
* Bewegungstherapie
* Kneippkuren

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  Diagnoserätselbücher
User Avatar Forum: Wer kann mir hier mal kurz helfen?
Geschrieben von: BirgitK - 12.12.2009, 21:16 - Antworten (6)

Hallo zusammen,

da ich für mein Leben gern rätsel, bin ich auf der Suche nach guten Diagnoserätselbüchern. Hat jemand einen Tipp? Ich weiß, daß es bei "Kreawi" eins gibt, nur sind mir die Bücher etwas zu nüchtern gestaltet. Ich hätte lieber eins mit mehr Farbe.Dodgy
Die Bücher, die ich schon habe, allerdings noch unbearbeitet, sind die mit den
50 Express- Fällen, das z. B.:
http://www.amazon.de/Pathologie-Express-...748&sr=8-2

Dann suche ich ein gutes Differenzialdiagnosebuch, kennt von euch eins der beiden?
http://www.amazon.de/Leitsymptome-mit-St...710&sr=8-1
http://www.amazon.de/Differentialdiagnos...pd_sim_b_1

Ich habe dieses hier bis jetzt:
http://www.amazon.de/Differenzialdiagnos...553&sr=8-1

LG, Birgit

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  Ein besonders kniffliges Diagnoserätsel (mit Susanne) = gelöst
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 12.12.2009, 19:42 - Antworten (36)

Spätestens am Montag wird Susanne Schellenberg ein neues Diagnoserätsel einstellen. Und das ist diesmal wirklich knifflig.

Es geht um einen tatsächlichen Fall, den sie zur Behandlung übernommen hat und sie bittet Euch nun um Mithilfe: einmal herauszufinden, was diese Patientin hat und wie man ihr helfen kann.

Um Eure tatkräftige Hilfe wird in diesem Fall ganz nachdrücklich gebeten!

LG Isolde Richter

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  Allgemeine Hinweise zum Lösen von DD-Diagnoserätseln
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 12.12.2009, 12:29 - Keine Antworten

Um den Lerngewinn und die Übersichtlichkeit bei DD-Diagnoserätseln zu verbessern, gehen wir in drei Schritten „ABC“ vor.

Ihr lest sorgfältig, was der Patient berichtet.

A: „Arbeits- oder Verdachtsdiagnosen“. Zunächst wird unsystematisch aufgelistet, welche Ursachen dafür grundsätzlich in Betracht kommen.
Das sind die Ursachen, die man als „Arbeits- oder Verdachtsdiagnosen“ bezeichnet. Im Verlauf der Untersuchung (siehe B) können sie sich erhärten oder sie können verworfen werden.

B: Untersuchung. Nun wird vorurteilsfrei untersucht nach der klassischen Methode (s.u.) und jeweils betont, worauf man bei der Untersuchung besonders achtet, damit bestimmte Verdachtsdiagnosen erhärtet oder verworfen werden können.

Vorgehen bei der Untersuchung:
Um eine Diagnose stellen zu können, geht man nach dem folgenden Schema vor:
• Anamnese (auf der Homepage finden Sie unter „Downloads“ einen von mir entworfenen Anamnesebogen, den Sie verwenden können)
• Körperliche Untersuchung (IPPAF):
o Inspektion (Anschauen)
o Palpation (Abtasten)
o Perkussion (Abklopfen)
o Auskultation (Abhören)
o Funktionsprüfung
wie z.B. Lungenfunktionsprüfung, Reflextestung, Glukosetoleranz-Test
• Labordiagnostik, wie z.B. Blut- und Urinuntersuchung
• Bildgebende Verfahren, wie z.B. Röntgen, Ultraschall, CT
Ausführlich lernt Ihr das im Lehrheft "Untersuchungstechniken". Das ist allerdings das letzte Heft, denn um richtig untersuchen zu können, muss man alle Organsysteme gelernt haben.
Hier bei den Diagnoserätseln sollt Ihr das Schema aber schon anwenden:

C: Festlegung der Therapie. Nachdem die Diagnose feststeht, wird die Therapie festgelegt.
Dabei sind die wichtigsten Überlegungen:
- Ist es ein Notfall, der ins Krankenhaus gehört?
- Besteht für die Erkrankung Behandlungsverbot? Dann muss der Patient an den Arzt verwiesen werden, der HP darf nicht begleitend behandeln.
- Es besteht zwar kein Behandlungsverbot, aber es müssen verschreibungspflichtige Medikamente eingesetzt werden, deshalb muss der Patient an den Arzt verwiesen werden, der HP darf begleitend behandeln.
- Der HP kann allein behandeln.


Im Idealfalle sieht der Ablauf eines Diagnoserätsels also folgendermaßen aus (Varianten sind möglich):

1. Diagnose stellen
2. Was ist in dem Fall zu tun?
(An Behandlungsverbot denken, evtl. Krankhenhaus, Arzt - falls verschreibungspflichtige Mittel eingesetzt werden müssen.
3. Zusammenfassung. Hier soll der Rätselrater lernen, woran er in Zukunft bei diesem Symptom alles denken muss.
4. Fallbericht, wie es sich zugetragen hat. Nun hat er einen konkreten Fall vor Auge, wie so etwas im Praxisalltag ablaufen könnte.

LG Isolde

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  Diagnoserätsel: Übelkeit (mit Steffi) = gelöst.
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 12.12.2009, 12:08 - Antworten (39)

Hier findet Ihr das nächste spannende Diagnoserätsel mit Steffi.
Viel Spaß beim Lösen
wünscht Euch Eure Isolde Richter

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  Bildrätsel: Bild einer Hand (mit Isolde Richter) = gelöst.
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 12.12.2009, 11:44 - Antworten (27)

Welche Ideen habt Ihr, was hier vorliegen könnte?
Bitte die Ideen begründen, was genau dafür spricht.

LG Isolde Richter

Zum Vergrößern bitte das Bild anklicken. Bitte lasst Euch nicht irritieren, dass er eine weiße Karte zwischen den Händen hält.



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  Magenzellen und ihre Sekrete
User Avatar Forum: Eselsbrücken und Lernsprüche (HPA)
Geschrieben von: Claudia Fiedler - 11.12.2009, 21:06 - Antworten (2)

Nebenbuhler sind Schleimer!
(Nebenzellen produzieren Schleim.)

Hauptsache Pepsi-Cola!
(Hauptzellen produzieren Pepsin)

Die innere Belegschaft ist sauer!
(Belegzellen produzieren den Intrinsic Factor)


Cool Weiterhin viel Vergnügen beim Lernen

Claudia

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  Bildrätsel: Bild eines Augenhintergrundes (mit Isolde Richter): = gelöst.
User Avatar Forum: Differenzialdiagnose-Rätsel (HPA)
Geschrieben von: Isolde Richter - 11.12.2009, 14:32 - Antworten (8)

Hier eine Ansicht vom Augenhintergrund. Das ist ein Bild für die Forumsteilnehmer, die das Auge schon gelernt haben.
Welche Krankheit liegt hier vor?

Viel Freude beim Raten wünscht Euch Isolde Richter

PS. Bitte klickt zum Vergrößern auf das Bild.
Das Bild wurde übrigens von Anja Bolata, einer Künstlerin aus München extra für die HP-Schule gezeichnet. Was sie sonst noch so macht unter www.anja-bolata.de



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  Venenklappen
User Avatar Forum: Kreislauf (HPA)
Geschrieben von: yvonneschäfer - 11.12.2009, 10:40 - Antworten (2)

Hallo ihr Lieben Smile,

ich hab eine Frage zu den Venenklappen...wie sind denn da die Fachbegriffe?

Ich kann sie nirgends finden Blush ....oder gibts für die Venenklappen keine Fachbegriffe?

Ganz viele liebe Grüße an euch alle und vielen Dank schonmal :-)

Yvo

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